AGB
gültig für die Leistungen von Michael Gansberger.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen zwischen
Michael Gansberger (im Folgenden “Dienstleister”)
und dem Kunden (im Folgenden “Auftraggeber”).Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Dienstleister ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungen und Vertragsgegenstand
Der Dienstleister erbringt technische Dienstleistungen im Bereich Ton- und Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Arbeiten:
Planung und Beratung
Aufbau, Betrieb und Abbau von Ton- und Beschallungstechnik, Licht- und Medientechnik
Betreuung vor Ort während der Veranstaltung
Vermietung von Veranstaltungstechnik
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot/der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt, den Bestätigungslink im Angebot online annimmt oder eine Auftragsbestätigung durch den Dienstleister vorliegt.
§ 4 Preise und Zahlung
Alle Preise sind in Euro (€) und verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Der Dienstleister kann angemessene Anzahlungen verlangen, bevor Leistungen erbracht werden.
§ 5 Stornierung/Rücktritt
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
Erfolgte Leistungen, bereits angefallene Kosten und Arbeitszeit werden nach Aufwand berechnet.
Tritt der Auftraggeber – gleich aus welchem Grund – vom Vertrag zurück, ist der Dienstleister berechtigt, folgende pauschalierte Rücktrittskosten zu berechnen:
Tritt der Auftraggeber mehr als zwei Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, werden bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten nach Aufwand verrechnet.
50 % des vereinbarten Gesamtentgelts bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn,
100 % des vereinbarten Gesamtentgelts bei Rücktritt weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Leistungsbeginn sowie bei bereits begonnener oder vollständig erbrachter Leistung.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für geeignete räumliche und technische Bedingungen.
Die Veranstaltungsräumlichkeiten müssen zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sein. Alternativ hat der Auftraggeber das Material zum vereinbarten Zeitpunkt am Lager des Dienstleisters abzuholen. Entstehen durch Verzögerungen wirtschaftliche Schäden, können diese in Rechnung gestellt werden.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für erforderliche behördliche Genehmigungen und Gebühren (z. B. AKM).
§ 7 Haftung des Auftraggebers / Umgang mit Technik
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsgäste vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen Schaden dar.
Der Dienstleister überprüft nach Veranstaltungsende die eingesetzten Materialien auf Vollständigkeit, Funktion und ordnungsgemäßen Zustand. Schäden, Verunreinigungen, Fehlbestände oder Funktionsbeeinträchtigungen, die vom Auftraggeber oder dessen Gästen zu vertreten sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Beanstandungen können bis 14 Tage nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden.
Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden von Materialien haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreis).
§ 8 Höhere Gewalt
Kann der Dienstleister aufgrund äußerer, nicht von ihm zu vertretender Umstände (z. B. höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Stromausfall oder erhebliche Stromschwankungen am Veranstaltungsort) die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen, bestehen keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz seitens des Auftraggebers.
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§ 9 Sicherheit und Ordnungspflichten
Der Dienstleister sowie dessen Mitarbeiter und Subunternehmer handeln nach den jeweils geltenden gesetzlichen Sicherheits-, Unfallverhütungs-, Veranstaltungs- und baurechtlichen Vorschriften der Republik Österreich sowie den einschlägigen technischen Normen.
Werden durch den Auftraggeber sicherheitsrelevante Vorschriften verletzt (z. B. blockierte Fluchtwege, fehlende Sicherungen, unzureichende statische oder elektrische Voraussetzungen), ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern oder abzubrechen. Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach Herstellung eines vorschriftsgemäßen Zustands.
§ 10 Vermietung von Equipment; Mietgegenstand und Nutzung
Der Dienstleister vermietet dem Auftraggeber technisches Equipment (insbesondere Ton-, Licht-, Bühnen- und Medientechnik) ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck und Zeitraum.
Das Mietmaterial bleibt jederzeit Eigentum des Dienstleisters.
Eine Weitergabe, Untervermietung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.
§ 11 Zustand, Gefahrübergang und Haftung
Das Mietmaterial wird dem Auftraggeber in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem Zustand übergeben. Mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über. Bei Selbstabholung gilt die Übergabe mit Verlassen des Lagers des Dienstleisters als erfolgt.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Verluste oder Wertminderungen, die während der Mietdauer entstehen, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsgäste verursacht wurden.
Bei Verlust, Diebstahl oder wirtschaftlichem Totalschaden haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (Neupreises).
§ 12 Rückgabe, Reinigung und Mehrkosten
Das Mietmaterial ist nach Ablauf der Mietzeit vollständig, gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wird das Material verspätet, unvollständig, beschädigt oder stark verschmutzt retourniert, ist der Dienstleister berechtigt, die daraus entstehenden Mehrkosten (Reinigung, Reparatur, Ersatz, Ausfallschäden) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
Beanstandungen können bis 14 Tage nach Rückgabe des Mietmaterials geltend gemacht werden.
§ 13 Foto-/Referenznutzung
Der Dienstleister ist berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung und Abrechnung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es zur Leistungserbringung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Dienstleisters zuständig.
Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.